Allgemeine Geschäftsbedingungen


Allgemeine Geschäftsbedingungen

Wir vermieten ausschließlich auf der Grundlage unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

a) Vertragspartner

Vertragspartner sind als Eigentümer der Ferienwohnung Herr Dr. Christian Führer, Herrnwiesenweg 5 (im folgenden Vermieter genannt), 86956 Schongau und der jeweilige Gast (im folgenden Mieter genannt). Mehrere Mieter haften als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag. Für die Rechtswirksamkeit von Erklärungen genügt es, wenn sie gegenüber einem von mehreren Mietern abgegeben werden.

b) Vertragsabschluss, Rücktritt vom Vertrag, Online-Buchung

Ein Beherbergungsvertrag kann mündlich (z.B. auch telefonisch) oder schriftlich geschlossen werden. Erhalten wir von Ihnen eine Buchungsanfrage, so erhalten Sie von uns hierauf regelmäßig ein unverbindliches Angebot per E-Mail, sofern die angefragte Wohnung zum angefragten Zeitraum verfügbar ist und keine Gründe gegen ein Angebot unsererseits sprechen. Sie können uns dann bezugnehmend auf unser E-Mail-Angebot ein Angebot auf Abschluss eines konkreten Beherbergungsvertrages machen. Ihr Angebot nehmen wir durch den Versand einer Buchungsbestätigung an. Die Buchungsbestätigung gibt den Inhalt des zwischen uns und Ihnen abgeschlossenen Beherbergungsvertrages, insbesondere die Dauer Ihres Aufenthalts und die gewählte Woh-nung, wieder. Eine Buchungsbestätigung ist bei Zeitmangel ersetzbar durch die Bereitstellung des Mietobjekts.

Wir behalten uns vor, vom Beherbergungsvertrag zurück zu treten, wenn Sie (1) den Erhalt der Buchungsbestätigung nicht innerhalb der gesetzten Frist durch eine unterzeichnete Rückbestätigung bestätigen, (2) eine etwaig geforderte Anzahlung innerhalb der für die Anzahlung geforderten Frist nicht geleis-tet haben, (3) und wenn Sie die Restzahlung nicht 7 Tage vor dem vertraglichen vorgesehenen Anreisetermin geleistet haben.

Sollte das Mietobjekt aufgrund besonderer Umstände nicht verfügbar sein (z.B. aufgrund hoheitlicher Maßnahmen oder aufgrund einer Beschädigung wegen höherer Gewalt), erklärt sich der Mieter mit einem gleichwertigen Ersatzquartier einverstanden. Kann kein Ersatzquartier gestellt werden, kann der Mietvertrag vom Vermieter fristlos gekündigt werden. In diesem Fall wird eine bereits bezahlte Miete vollständig erstattet. Weitergehende Ansprüche (z.B. auf Schadenersatz) hat der Mieter nicht.

Untervermietung ist unzulässig.

Erfolgt Ihre Buchung ONLINE wird Ihre Buchung für uns erst verbindlich, wenn Sie von uns eine endgültige Buchungsbestätigung erhalten. Die automatisch vom Buchungssystem im Rahmen der Online-Buchung versandte Bestätigungsmail ist NICHT als verbindliche Buchungsbestätigung zu verstehen, sondern lediglich als vorläufige Bestätigung Ihres Buchungswunsches, über dessen wir Annahme bzw. Ablehnung wir in der Folge entscheiden. Nehmen wir Ihre Buchung an, erhalten Sie von uns eine endgültige Buchungsbestätigung.




c) Leistungsumfang, Fälligkeit des Mietpreises, Kurtaxe, Internetzugang

Unser Mietpreis ist ein Endpreis und beinhaltet neben der Wohnungsmiete auch die mietweise Überlassung von Bettwäsche (1 x pro Aufenthalt), Tischwä-sche (1 x pro Aufenthalt), 5 Stück Handtücher 100 cm x 50 cm pro Gast (> 5 Jahre), Stromverbrauch und Wasser im für eine Ferienwohnung üblichen Umfang, Heizung, Müllentsorgung, Fernsehgebühr sowie Gema - Gebühren.
Der Mietpreis bezieht sich auf eine Nutzung durch zwei Personen. Die Nutzung durch weitere Personen ist zum einen kostenpflichtig und zum anderen nur mit unserer Zustimmung zulässig. Die Kurtaxe der Stadt Füssen wird in der jeweiligen Höhe gesondert in Rechnung gestellt und von uns an die Stadt Füssen abgeführt.

Mit dem Versand der Buchungsbestätigung fordern wir eine Anzahlung von 20 % des Buchungspreises. Hierfür erhalten Sie auf der Rückbestätigung eine Frist. Der Rest der Wohnungsmiete ist unaufgefordert 7 Tage vor Mietbeginn ohne gesonderte Aufforderung fällig. Eine Wohnungsübergabe ohne vorherige vollständige Bezahlung der Wohnungsmiete kann nicht erfolgen. Erfolgt Ihre Buchung kürzer als 20 Tage vor der Anreise, ist die gesamte Wohnungsmiete in einem Betrag 7 Tage vor Mietbeginn ohne gesonderte Aufforderung fällig.

Wir stellen unseren Gästen als kostenloses Service einen Internetzugang via WLAN zur Verfügung. Die Funktion dieses Zugangs wird von uns nicht garantiert. Der Mieter hat keinen Anspruch auf Verfügbarkeit, wenn diese z.B. störungsbedingt nicht oder nur teilweise zur Verfügung steht. Wir garantieren keine Bandbreite und keine örtliche Reichweite der WLAN-Verfügbarkeit.
Auf fehlende Zusatzausstattungen (z.B. Gartenmöbel) hat der Mieter keinen Anspruch, wenn diese saisonbedingt nicht oder nur teilweise zur Verfügung stehen.

d) Stornierungen, vorzeitige Abreise

Der Mieter kann seine Buchung jederzeit stornieren. Bei Stornierungen bis 7 Tage vor Mietbeginn erheben wir eine Gebühr von 50 Euro. Erfolgt die Stor-nierung weniger als 7 Tage vor Mietbeginn bzw. reist der Mieter vorzeitig ab, stellen wir 90 % des Mietpreises in Rechnung. Sollte uns eine Wiedervermietung der stornierten Wohnung zum frei werdenden Zeitraum gelingen, rechnen wir den hieraus erzielten Erlös zu 90 % abzüglich etwaiger zur Wiederver-mietung benötigter Anzeige- und Vermittlungskosten und abzüglich einer Verwaltungsgebühr von 50 Euro an. Sollten Sie nachweisen, dass der mit Ihrer Stornierung verbundene Schaden geringer ist als es der obigen Berechnung entspricht, wird der tatsächliche, nachgewiesene Schaden angesetzt. Zur Deckung unserer Verwaltungskosten verbleibt uns jedoch mindestens ein Betrag von 50 Euro.

Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung. Bitte prüfen Sie etwaige Visavorschriften und Reisebeschränkungen vor der Buchung bei uns selbständig!

e) Übergabe (Anreise und Abreise), Recht zum Betreten der Wohnung

Am Anreisetag steht die Unterkunft ab 17 Uhr zur Verfügung; die Abreise erfolgt am Abreisetag bis spätestens 10 Uhr.
In Fällen von Gefahr in Verzug sowie zur Schadensverhütung bzw. zu Wartungsarbeiten ist dem Vermieter bzw. einem Beauftragten (z.B. einem Handwer-ker) das Betreten der vermieteten Wohnung gestattet. Wartungsarbeiten werden vorher angekündigt.


f) Verpflichtung zur gegenseitigen Rücksichtnahme

Als Gäste sind Sie zur gegenseitigen Rücksichtnahme verpflichtet. Sie verpflichten sich insbesondere, sich während Ihres Aufenthalts stets so zu verhalten, dass andere Gäste, aber auch Nachbarn nicht mehr als notwendig und unvermeidbar gestört bzw. belästigt werden. Gesetzliche Vorgaben, insbesondere auch örtliche Ruhezeiten der Stadt Füssen, sind einzuhalten.

g) Sauberkeit, Beschädigungen, Haftung für Schäden

Der Mieter verpflichtet sich, die gemietete Wohnung und unser Haus und dessen Einrichtung pfleglich zu behandeln und uns alle während der Mietzeit entstandenen Schäden am gemieteten Objekt zu ersetzen. Mehrere Mieter haften als Gesamtschuldner. Entstandene Schäden sind unverzüglich zu melden. Für entstandene Schäden an der Mietsache kann eine Kautionszahlung bis zur Höhe der voraussichtlichen Instandsetzungskosten erhoben werden. Beschädigte Gläser, Tassen und Teller können wir vereinfachend mit 3 Euro je Stück in Rechnung stellen, wenn Sie uns nicht einen geringeren Wert nachweisen. Der Gast haftet im Schadensfall auch für Schäden, die Begleitpersonen an der Mietsache angerichtet haben.

Vorhandene Schäden oder Mängel an der Mietsache sind unverzüglich nach Wohnungsübernahme bzw. nach deren Auftreten schriftlich zu melden. Meldung per E-Mail an info@haus-fuehrer.de ist zulässig.
In unserer Wohnung sind Parkettböden. Diese sind empfindlich gegen Feuchtigkeit und spitze Gegenstände (z.B. kleine Steine). Das Betreten der Woh-nung mit Straßenschuhen ist daher zu unterlassen. Der Mieter verpflichtet sich, beim Verlassen des Objekts Türen und Fenster seiner Wohnung, aber auch die Hauseingangstür zu verschließen. Zuziehen alleine reicht nicht aus. Eine Markise ist bei Verlassen des Objekts einzufahren. Schiebefenster auf dem Balkon sind zu zuzuziehen. Wenn dies witterungsbedingt erforderlich (z.B. bei Sturmgefahr) ist, verpflichtet er sich, Inventar und Ausstattung zu sichern, insbesondere Gartenmöbel, Strandkörbe, Sonnenschirme.
Die Endreinigung erfolgt durch uns. Der Mieter verpflichtet sich, die Ferienunterkunft am Auszugstag besenrein zu übergeben sowie Ihren Müll vollständig zu entsorgen. Im Einzelnen bedeutet dies: Sämtliche Lebensmittel sind wieder mitzunehmen oder in den Restmüll zu entsorgen. Der Kühlschrank ist vollständig leer zu räumen und auszuschalten; Glasflaschen sind zu entsorgen; Plastikmüll ist in von uns bereitgestellten „Gelben Säcken„ zu verstauen und im Keller unter der Treppe zu lagern; Altpapier ist in von uns bereitgestellten blauen Säcken zu verstauen und im Keller unter der Treppe zu lagern; sämtlicher Restmüll ist in die schwarze Tonne zu geben. Geschirr ist gereinigt zu hinterlassen. Die Reinigung hat im Geschirrspüler zu erfolgen.

Reinigungsaufwand, der auf außergewöhnlicher Verschmutzung beruht, kann von uns gesondert berechnet werden.

h) Nichtraucherwohnung, Verbot der Tierhaltung

Unsere Wohnungen sind Nichtraucherwohnungen. Das Rauchen ist daher im ganzen Haus (und auch auf dem verglasten Balkon im Obergeschoss) untersagt. Auf der Terrasse der Erdgeschosswohnung darf geraucht werden. Tiere, insbesondere Hunde, Katzen, Hasen, Mäuse etc., können wir aus hygienischen Gründen ebenfalls nicht erlauben. Sollten das Rauchverbot bzw. das Verbot der Tierhaltung nicht beachtet werden, werden wir im Interesse der nachfolgenden Gäste die vom Rauchen bzw. von den Tieren beeinträchtigten Teile der Wohnung auf Kosten des Gastes professionell reinigen und bei Verstößen gegen das Rauchverbaut die Wände neu anstreichen lassen.

i) Schriftform, nichtige Klauseln, Gerichtsstand, Zustimmung zur Datenspeicherung

Mündliche Nebenabreden bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.

Wir behalten uns vor, die Ausstattung unserer Wohnungen laufend zu verbessern und die genaue Ausstattung ggf. zu verändern.

Sollte eine der vorstehenden Klauseln nichtig sein, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der nichtigen Klausel tritt die gesetzliche Regelung. Gerichtsstand ist 86956 Schongau.

Wir verwenden zur Abwicklung unserer Buchungen sowie zur Abwicklung der Gästekartenmeldungen EDV. Der Gast gibt seine Zustimmung zur Speicherung seiner Buchungsdaten bzw. der Buchungsdaten aller Begleitpersonen, insbesondere von Name, Adresse, Geburtsdatum, Telefonnummer, E-Mail-Adresse in unserem Buchungssystem bzw. im Abrechnungssystem der Gästekarte. Wir werden Ihre Daten nur weitergeben, soweit dies gesetzlich zwingend ist (z.B. für die Gästekartenmeldung oder im Rahmen von steuerlichen Betriebsprüfungen).

j) Recht zur fristlosen Kündigung

Werden die obenstehenden Regelungen zum Verbot der Tierhaltung bzw. das Rauchverbot nicht beachtet, so sind wir – nach vorheriger einmaliger, schriftlicher Abmahnung – zur fristlosen Kündigung berechtigt.
Gleiches gilt, wenn uns aus anderen schwerwiegenden Gründen die Aufrechterhaltung des Beherbergungsvertrages nicht mehr zumutbar ist, insbesonde-re dann, wenn seitens des Mieters erheblich gegen das Prinzip auf gegenseitige Rücksichtnahme der Hausgäste untereinander bzw. zu Nachbarn verstoßen wurde.