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Datenschutzerklärung





Datenschutz


a) Name und Kontaktdaten des Website-Betreibers

Dr. Christian Führer, Herrnwiesenweg 5, 86956 Schongau
0049 (0)175 / 5751020

Einen Datenschutzbeauftragten haben wir nicht.


a) Nutzung unserer Homepage

Unsere Homepage kann grundsätzlich ohne Angabe personenbezogener Daten genutzt werden.

Eine Ausnahme bildet die Nutzung unseres Anfrageformulars sowie der Nutzung der Online-Buchungs-Funktionalität.

Bei jeder Anforderung auf unserer Website werden zu statistischen Zwecken die Zugriffsdaten des Anfragenden gespeichert. Im einzelnen sind dies

- die Seite, von der aus die Anforderung erfolgte;
- der Name der angeforderte Seite;
- Datum und Uhrzeit der Anforderung;
- der Typ des verwendeten Webbrowsers;
- die IP-Adresse des anfragenden Rechners.

Die gespeicherten Daten werden nur zu statistischen Zwecken ausgewertet.



b) Speicherung personenbezogener Daten und Zwecke der Datenverarbeitung

Wir nutzen EDV zur Abwicklung von Anfragen und Buchungen. Außerdem nehmen wir am sogenannten elektronischen Meldeverfahren teil.

Personenbezogene Daten speichern wir nur soweit sie für die Beantwortung Ihrer Anfragen bzw. die Abwicklung von Buchungen bzw. Ihres Aufenthalts (Meldeverfahren; Aktivierung Königcard und Internetzugang per WLAN) erforderlich sind.

Konkret verarbeiten wir:

- den Namen, Vorname, Adresse und Geburtsdaten des buchenden Gastes
- Namen, Vornamen, Adressen und Geburtsdaten mitreisender Begleitpersonen
- das Ab- und Abreisedatum,
- die E-Mail-Adresse des buchenden Gastes
- uns mitteilte bzw. auf sonstige Weise bekanntgewordene Telefonnummern (Festnetz und ggf. Mobilfunknummern)
- die Höhe einer etwaigen angeforderten Anzahlung
- sowie Betrag und Datum geleisteter Anzahlungen.

Bei einer Anfrage bzw. bei einer Buchung speichern wir Ihre personenbezogenen Daten solange und soweit dies zur Erledigung Ihres Anliegens bzw. Ihrer Buchung notwendig ist und solange diese gesetzlich (beispielsweise aufgrund steuerlicher Vorschriften) aufzubewahren sind.

Ihre Anfragedaten löschen wir, wenn es zu keiner Buchung kommt. Die Löschung erfolgt aus Praktikabilitätsgründen einmal jährlich für alle Anfragedaten des Vorjahres.

Kommt es zu einer Buchung, bewahren wir Ihre Daten über den steuerlichen Aufbewahrungszeitraum von 10 Jahren aus. Danach löschen wir Ihre Daten.

Wir werden Ihre personenbezogenen Daten Dritten nicht weitergeben; es sei denn, dies ist aufgrund vertraglicher Vereinbarungen bzw. gesetzlicher Vorgaben unumgänglich (z.B. für die Durchführung des elektronischen Meldverfahnens bei der Stadt Füssen oder auch für die Durchführung von Betriebsprüfungen durch die Finanzverwaltung).

Im Rahmen des elektronischen Meldeverfahrens zwecks Erhebung der Kurtaxe der Stadt Füssen geben wir folgende Daten weiter:

- den Anrede, Titel, Name, Vorname, Adresse (Straße, Hausnummer, Ort, Staat), Geburtsdatum, Gästeart, Staatsangehörigkeit, Nummer der Königscard jeder anwesender Person
- das Ab- und Abreisedatum,
- die Tatsache des Vorliegens einer etwaigen Schwerbehinderung und die Nummer des als Nachweis genannten Schwerbehindertenausweises einer anwesender Person
- bei ausländischen Gästen: die Nummer des vorgelegten Ausweispapiers

Zwecke der Datenverarbeitung sind:

- Angebotserstellung und Versand per E-Mail
- Verwaltung von Buchungen in unserem Buchungssystem
- Durchführung des elektronischen Meldeverfahrens zur Erhebung der Kurtaxe der Stadt Füssen
- Freischaltung der "Königscard"
- Freischaltung des Zugriffs auf das WLAN-Netz in unserem Ferienhaus

Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung sind:

- Gesetzliche Verpflichtung zur Meldung von Gästen zwecks Erhebung der Kurtaxe
- Zustimmung des Gastes zur Datenverarbeitung im Rahmen unserer AGB


c) Nutzung von "Google-Analytics"


Wir haben die Nutzung von Google-Analytics eingestellt. Gleiches gilt für die Nutzung von Google-Maps. Cookies dieser Anbieter werden daher nicht mehr geladen.



Vor der Einstellung von Google-Analytics galt:

Unsere Webseite verwendet Google Analytics, einen kostenlosen Dienst der Google Inc. („Google“).

Google Analytics arbeitet mit sog. „Cookies“, d.h. mit Textdateien, die auf Ihrem Computer gespeichert werden. Dadurch wird eine Analyse der Benutzung der Webseite durch Sie möglich. Sie können die Verwendung von Cookies durch entsprechende Einstellungen in Ihrem Browser unterbinden; allerdings kann es dann sein, dass ggf. nicht mehr sämtliche Funktionen unserer, aber auch anderer Websites genutzt werden können.

Die mit Hilfe der Cookies generierten Informationen über die Benutzung unserer Website werden an einen Server von Google übertragen und dort gespeichert, um anschließend die Nutzung unserer Website auszuwerten, Reports zu erstellen und weitere Dienste anzubieten. Google wird diese Informationen ggf. auch an Dritte übertragen, wenn dies gesetzlich vorgeschrieben ist oder Dritte im Auftrag von Google die Daten verarbeiten.

Google gibt an, dass es Ihre IP-Adresse nicht mit anderen Daten von Google in Verbindung bringen wird.

Mit der Nutzung unserer Website erklären Sie Ihr Einverständnis mit der Bearbeitung der über Sie generierten Daten durch Google in der vorstehend beschriebenen Art und Weise und dem vorstehend genannten Zweck.

Sie können der Erhebung und Nutzung Ihrer IP-Adresse durch Google jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widersprechen. Wir verweisen diesbezüglich hinsichtlich der Details auf http://tools.google.com/dlpage/gaoptout?hl=de.

Wir haben unser Content-Management-System angewiesen, den erzeugten Code um einen Befehl an Google zu erweitern, IP-Adressen lediglich in anonymisierter Form zu speichern.


d) Verwendung von Cookies

Wir verwenden Cookies ausschließlich zu dem Zweck, die Funktionsfähigkeit unserer Homepage zu gewährleistungen; dies betrifft die Funktionalität der Online-Buchbarkeit sowie die Darstellung des Verfügbarkeitskalenders auf der Homepage (hier: Cookie von www.logdit.de, dem Anbieter unserer Buchungssoftware)


Auskunftsrecht der betroffenen Person, Art. 15 DS-GVO
Dieses Information - basierend auf einem Kurzpapier der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder (Datenschutzkonferenz – DSK) - soll Betroffenen als Information darüber dienen, welche Auskunftsrechte dem Betroffenen nach Auffassung der DSK aufgrund der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) zustehen.

1. Auskunftsrecht als zentrales Recht zur Schaffung von Transparenz
„Betroffene Personen“ im Sinne der DS-GVO haben das Recht mit formlosem Antrag und ohne Begründung von einem sog. „Verantwortlichen“ (d.h. von uns) Auskunft über bei uns gespeicherte personenbezogene Daten zu verlangen.
Die Auskünfte können es beispielsweise erleichtern, gezielt weitere Rechte, wie auf Berichtigung, Löschung oder Einschrän-kung der Verarbeitung („Sperrung“), geltend zu machen.

2. Umfang des Auskunftsrechts
Nach Art. 15 Abs. 1 DS-GVO steht der betroffenen Person ein abgestuftes Auskunftsrecht zu.

a) Zum einen kann die betroffene Person von dem Verantwortlichen eine Bestätigung darüber verlangen, ob dort sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden. Ggf. ist eine Negativauskunft zu erteilen, wenn der

Verantwortliche entweder keine Daten zu dieser Person verarbeitet oder personenbezogene Daten unumkehrbar anonymisiert hat.


b) Zum anderen kann die betroffene Person ganz konkret Auskunft darüber verlangen, welche personenbezogenen Daten vom Verantwortlichen verarbeitet werden

(z. B. Name, Vorname, Anschrift, Geburtsdatum, Beruf, medizinische Befunde).

Weiterhin sind bei der Datenauskunft vom Verantwortlichen nach Art. 15 Abs. 1 DS-GVO vor allem noch folgende Informatio-nen mitzuteilen:
- Verarbeitungszwecke,
- Kategorien personenbezogener Daten, die verarbeitet werden (mit Gruppenbezeichnungen wie Gesundheitsdaten, Boni-tätsdaten usw.),
- Empfänger bzw. Kategorien von Empfängern, die diese Daten bereits erhalten haben oder künftig noch erhalten werden,
- geplante Speicherdauer falls möglich, andernfalls die Kriterien für die Festlegung der Speicherdauer,
- Rechte auf Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung,
- Widerspruchsrecht gegen diese Verarbeitung nach Art. 21 DS-GVO,
- Beschwerderecht für die betroffene Person bei der Aufsichtsbehörde,
- Herkunft der Daten, soweit diese nicht bei der betroffenen Person selbst erhoben wurden,
- das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling mit aussagekräftigen Informationen über die dabei involvierte Logik sowie die Tragweite und die angestrebten Auswirkungen solcher Verfahren.

Bei Datenübermittlungen in EU-Drittländer ist ggf. auch über die insoweit gegebenen Garantien gemäß Art. 46 DS-GVO zu in-formieren.
Im Falle der Datenübermittlung in Drittländer ist über die insoweit gegebenen Garantien gemäß Art. 46 DS-GVO zu informieren (z. B. vereinbarte Standard-Datenschutzklauseln, verbindliche interne Datenschutzvorschriften, d. h. BCR). Keine Drittländer sind die EU-Mitgliedsstaaten und die Vertragsstaaten des EWR.

3. Form der Auskunftserteilung

Die Auskunftserteilung an die betroffene Person kann nach Art. 12 Abs. 1 Sätze 2 und 3 DS-GVO je nach Sachverhalt schrift-lich, elektronisch oder – auf Wunsch der betroffenen Person – mündlich erfolgen.
Der Verantwortliche stellt eine Kopie der Daten zur Verfügung (Art. 15 Abs. 3 Satz 1 DS-GVO).
Stellt die betroffene Person ihren Auskunftsantrag elektronisch, ist die Auskunft nach Art. 15 Abs. 3 Satz 2 DS-GVO in einem gängigen elektronischen Format zur Verfügung zu stellen (z. B. im PDF-Format). Ihren Antrag auf Auskunft können Sie an Fuehrer.Christian@datevnet.de richten.
Alle Kommunikationswege müssen angemessene Sicherheitsanforderungen erfüllen, weshalb wir E-Mails nur verschlüsselt versenden. Das individuell von uns festgelegte Passwort kann die betroffene Person bei uns telefonisch (08861 / 2389-19) erfragen.

4. Frist für die Auskunftserteilung

Auskunftserteilungen müssen gemäß Art. 12 Abs. 3 DS-GVO unverzüglich erfolgen, spätestens aber innerhalb eines Monats; nur in begründeten Ausnahmefällen kann die Monatsfrist überschritten werden, worüber die betroffene Person zu informieren ist (Art. 12 Abs. 3 Satz 3 DS-GVO).
Wir haben (vorbereitend) geeignete organisatorische Maßnahmen getroffen, damit die betroffene Person eine beantragte Aus-kunft zeitnah und in verständlicher Form erhalten kann (Art. 12 Abs. 1 Satz 1 und Art. 5 Abs. 2 DS-GVO).

5. Kosten der Auskunftserteilung

Die Auskunftserteilung an die betroffene Person (z. B. als Kopie) muss durch den Verantwortlichen regelmäßig unentgeltlich erfolgen, Art. 12 Abs. 5 Satz 1 DS-GVO.
Für weitere Kopien kann er ein angemessenes Entgelt fordern. Wir verlangen wir weitere Kopie 0,20 ct je Kopie.
Außerdem kann bei offenkundig unbegründeten oder exzessiven Anträgen ein angemessenes Entgelt für die Auskunft verlangt werden (Art. 12 Abs. 5 Satz 2, ErwGr. 63). Dieses Entgelt ist abhängig vom Einzelfall. Wir gehen davon aus, dass wir hierbei einen Stundensatz von 95,00 Euro pro Stunde zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer (derzeit 19 %) zugrunde legen werden.

6. Identitätsprüfung

Es muss sichergestellt werden, dass die zu beauskunftenden Daten nicht unbefugten Dritten zur Verfügung gestellt werden. Hierauf ist auch insbesondere bei mündlicher oder elektronischer Auskunftserteilung zu achten. Haben wir als Verantwortlicher begründete Zweifel an der Identität eines Antragstellers auf Datenauskunft, so werden wir entsprechend Art. 12 Abs. 6 DS-GVO zusätzliche Informationen zur Bestätigung der Identität nachfordern (z. B. eine Postadresse bei elektronischem Auskunftsantrag).

7. Grenzen des Auskunftsrechts

Bei einer großen Menge von gespeicherten Informationen über die betroffene Person kann der Verantwortliche verlangen, dass präzisiert wird, auf welche Informationen oder Verarbeitungsvorgänge sich das Auskunftsersuchen konkret bezieht (Er-wGr. 63 Satz 7).

Offenkundig unbegründete oder exzessive Anträge (z. B. ohne nachvollziehbaren Anlass mehrmals im Jahr) einer betroffenen Person können zur Ablehnung oder zu einer Kostenerstattungspflicht führen (Art. 12 Abs. 5 S. 2 DS-GVO). Die betroffene Person muss jedoch (und zwar kostenfrei) ihr Recht in angemessenen Abständen wahrnehmen können, um sich der Verarbeitung bewusst zu sein und deren Rechtmäßigkeit überprüfen zu können (ErwGr. 63).
Eine Ablehnung oder Kostenerstattung kommt daher nur in Ausnahmefällen in Betracht. Der Verantwortliche trägt die Beweis-last für das Vorliegen eines unbegründeten oder exzessiven Antrags (Art. 12 Abs. 5 Satz 3 DS-GVO). Er muss der betroffenen Person in der Regel die Gründe für die Verweigerung der Auskunft mitteilen und sie über Rechtsschutzmöglichkeiten informie-ren (Art. 12 Abs. 4 DS-GVO).
Das BDSG-neu enthält in § 34 weitere Eingrenzungen des Auskunftsrechts, insbesondere für Archivdaten und Protokollie-rungsdaten. Ob und wenn ja wie weit die Regelungen des BDSG zur Einschränkung der Betroffenenrechte wegen des beste-henden Anwendungsvorrangs der DS-GVO angewendet werden können, bleibt eine Entscheidung im jeweiligen konkreten Einzelfall vorbehalten.
Der deutsche Gesetzgeber plant, noch weitere Eingrenzungen des Auskunftsrechts in § 34 BDSG (neue Version) zu regeln, vergleichbar den bisherigen BDSG-Ausnahmeregelungen in § 34 Abs. 7 i.V.m. 33 Abs. 2 BDSG (alt).

8. Beachtung Rechte Dritter

Die Auskunftserteilung an die betroffene Person darf nach Art. 15 Abs. 4 DS-GVO sowie ErwGr. 63 Satz 5 die Rechte des Ver-antwortlichen oder anderer Personen nicht beeinträchtigen, was bei Geschäftsgeheimnissen oder bei Daten mit Bezug auch auf andere Personen der Fall sein kann. Wir werden daher ggf. die Auskunft verweigern und bzw. Auskünfte entsprechend einschränken. Dies wird im Ergebnis aber nicht dazu führen, dass jegliche Auskunft verweigert wird.

9. Rechtsfolgen bei Verstoß

Unterlassene oder nicht vollständige Auskunftserteilungen an betroffene Personen sind nach Art. 83 Abs. 5 lit. b DS-GVO mit einer Geldbuße bedroht.

10. Kontaktdaten der Aufsichtsbehörde

Datenschutzrechtliche Aufsichtsbehörde ist das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht, Promenade 27 91522 Ansbach, Telefon: (0981) 53 – 1300, Telefax: (0981) 53 - 981300 E-Mail: poststelle@lda.bayern.de Webseite: www.lda.bayern.de